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Gesellschafteränderung bei einer GmbH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2023, 86 Heft 2 v. 12.4.2023

Wurde ein Notariatsakt, zB ein Abtretungsvertrag, nicht verlesen, ist er ungültig. Wird einem Rekurs gegen die Eintragung einer Gesellschafteränderung Folge gegeben, hat das Erstgericht Feststellungen zu treffen, ob der Notariatsakt tatsächlich verlesen wurde (OGH 02.02.2022, 6 Ob 122/21s).

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