Deskriptoren: GmbH; Wissenszurechnung.
Normen: § 18 GmbHG, § 19 GmbHG, § 26 ABGB
Das Wissen des Alleingeschäftsführers über bereits vor Versicherungsbeginn von ihm verursachte vorsätzliche schädigende (zu versichernde) Handlungen ist der versicherten GmbH zuzurechnen.
