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Aufforderung des Firmenbuchgerichts zur Anmeldung von Rechtstatsachen nicht bekämpfbar

JudikaturGES 2023, 30 Heft 1 v. 20.3.2023

Deskriptoren: Firmenbuchgericht; Aufforderung Rechtstatsachen; Rechtsmittel.

Normen: § 15 FBG

Aufträge des Firmenbuchgerichts, deren Missachtung erst in einer anfechtbaren späteren Verfügung Rechtswirkungen zeitigen kann, sind unanfechtbar (hier: Aufforderung zur Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft infolge strittiger Kündigung).

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