Deskriptoren: Gewerberechtlicher Geschäftsführer; Scheinbestellung.
Normen: § 39 GewO, § 879 ABGB
Eine Vereinbarung, eine Gewerbeberechtigung ohne tatsächliche Betätigung im Geschäftsbetrieb „zur Verfügung zu stellen“, ist nichtig.Deskriptoren: Gewerberechtlicher Geschäftsführer; Scheinbestellung.
Normen: § 39 GewO, § 879 ABGB
Eine Vereinbarung, eine Gewerbeberechtigung ohne tatsächliche Betätigung im Geschäftsbetrieb „zur Verfügung zu stellen“, ist nichtig.