Als Maßstab zur Prüfung eines (verdeckten) Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr kommt dem Dritt- oder Fremdvergleich im Gesellschaftsrecht eine besondere Bedeutung zu. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist dabei die bislang kaum geklärte Frage von Interesse, ob der durchzuführende Fremdvergleich verfahrensrechtlich eine Tat- oder Rechtsfrage darstellt. Der nachfolgende Beitrag ergründet zur Beantwortung dieser Frage die Rechtsnatur der Fremdüblichkeit und zeigt die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der verschiedenen Komponenten des Fremdvergleichs auf.

