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Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr: Jahresabschluss und Sanierung – Eine Entgegnung

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Friedrich RüfflerGES 2022, 373 Heft 8 v. 30.12.2022

In dem in diesem Heft erscheinenden Aufsatz „Sanierung verbotener Einlagenrückgewähr und Jahresabschluss“ vertreten Pummerer/Steller, dass Jahresabschlüsse, die Rechtsgeschäfte abbilden, die gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen, nichtig seien. Eine Sanierung durch Aktivierung des Rückerstattungsanspruchs sei nicht möglich, vielmehr müssten der betroffene Jahresabschluss und Folgeabschlüsse neu aufgestellt werden. Der Beitrag entgegnet diesen Thesen.**Der Autor dieses Beitrags hat als Mitherausgeber die Autoren des kritisierten Aufsatzes im Vorfeld mit seinen Argumenten konfrontiert, was sie aber zu keiner Korrektur ihrer Thesen bewogen hat.

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