In dem in diesem Heft erscheinenden Aufsatz „Sanierung verbotener Einlagenrückgewähr und Jahresabschluss“ vertreten Pummerer/Steller, dass Jahresabschlüsse, die Rechtsgeschäfte abbilden, die gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen, nichtig seien. Eine Sanierung durch Aktivierung des Rückerstattungsanspruchs sei nicht möglich, vielmehr müssten der betroffene Jahresabschluss und Folgeabschlüsse neu aufgestellt werden. Der Beitrag entgegnet diesen Thesen.*

