vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einlagenrückgewähr, Veranlassung, Gesellschaftervorteil Zur Entscheidung 6 Ob 234/21m

AufsätzeDr. Felix Michael Klement , Dr. Paul Fitz11Am Verfahren beteiligt.GES 2022, 380 Heft 8 v. 30.12.2022

Die Zahlung einer Schuld eines Dritten durch die Gesellschaft begründet keine Einlagenrückgewähr, wenn der Gesellschafter keinen Vorteil daraus zieht. Der Gesellschafter hatte weder im Verhältnis zur Gesellschaft noch zum Empfänger (Bank) eine Haftung übernommen. Die Ersparnis der Abwehr einer unberechtigten Forderung ist kein derartiger Vorteil. Die bloße Unterstützung einer Geschäftsführungsmaßnahme führt nicht zur „Veranlassung“ iSd Einlagenrückgewährjudikatur.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte