Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VfGH 2. 12. 1999, G 106/99. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Abzugsfähigkeit von Werbungskosten, Einkommensteuergesetz, Belastungsprozentsatz, Tariflohnsteuer, feste Steuersätze) ein.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 4 EStG; § 67 Abs 8/9 EStG

