Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 2. 2. 2000, 97/13/0199. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (atypische stille Gesellschaft, Steuerliche Nichtanerkennung, Nichtstandhalten, Fremdenvergleich, Verlustübernahme, Verdecktes Eigenkapital) ein.
Rechtsgrundlagen: § 23 Z 2 EStG 1972 und 1988

