Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 24. 2. 2000, 96/15/0197. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Beschäftigung einer Hausgehilfin, Steuerermäßigung, Vorbringen der Beschwerdeführerin, Außergewöhnlichkeit) ein.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG 1988

