Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 30. 9. 1999, 99/15/0106, 0107. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Betriebsausgaben, Schuldzinsen nach Betriebsaufgabe, Einkommensbesteuerung, Fremdmittel, Veranlassungsprinzip, fremdfinanziertes Gebäude, Betriebsvermögen, Wirtschaftsgüter, Privatvermögen, Vermögensgegenstand) ein.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG 1988; § 16 EStG 1988; § 24 EStG 1988; § 32 EStG 1988

