Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 21. 10. 1999, 94/15/013. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Privatverursachte Abnutzung, Grobe Fahrlässigkeit, Beschwerdefall, Kfz-Unfall grob fahrlässig) ein.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG 1972; § 7 EStG 1972; § 20 EStG 1972

