Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ u. Bgld., GA 15 vom 13.2.1998, 95/107x/09. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Wiederaufnahme, konkretisierte Darstellung) ein.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs. 4 BAO
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