Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 25. 11. 1999, 99/15/0169. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Aufschließungsbeiträge, Trinkwasser- und Abwasserkanalnetz, Aufschließungsbeiträge, Wasserzu- und -ableitung) ein.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988; § 28 EStG 1988

