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Neuerungen im Abstammungsrecht Abstammungsrechtliche Folgen der nicht-medizinisch unterstützten Fortpflanzung

BeitragAufsatzConstanze Fischer-CzermakEF-Z 2024/20EF-Z 2024, 51 - 57 Heft 2 v. 16.2.2024

Am 15. 12. 2023 wurde im Parlament das Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz (AbAG) 2023 (FN ) beschlossen, das am 1. 1. 2024 in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat damit auf das Erk des VfGH vom 30. 6. 2022, G 230/2021, reagiert, mit dem § 144 ABGB und Teile des § 145 ABGB mit Ablauf des 31. 12. 2023 aufgehoben wurden. (FN ) Trotz hinreichender Frist von eineinhalb Jahren für eine Korrektur wurde das Abstammungsrecht in letzter Minute aufgrund eines Initiativantrags (FN ) ohne Begutachtungsverfahren (FN ) geändert. Diese Vorgangsweise hätte lediglich die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen an die Vorgaben des VfGH nahegelegt. Hingegen greift das AbAG in Grundsätze des Abstammungsrechts ein und lässt dabei eine Abstimmung mit dem FMedG vermissen.

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