Das österr Abstammungsrecht war bis Ende 2023 zwar stellenweise gleichheitswidrig, (FN 1) ansonsten aber relativ klar und verständlich. Der Ehemann/der männliche eingetragene Partner (FN 2) war der Vater eines in der Ehe/EP geborenen Kindes.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.