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Sex zu dritt und ganz herkömmlicher Geschlechtsverkehr: Und wer sind jetzt die Elternteile?

EditorialAufsatzEdwin GitschthalerEF-Z 2024/19EF-Z 2024, 49 Heft 2 v. 16.2.2024

Das österr Abstammungsrecht war bis Ende 2023 zwar stellenweise gleichheitswidrig, (FN 1) ansonsten aber relativ klar und verständlich. Der Ehemann/der männliche eingetragene Partner (FN 2) war der Vater eines in der Ehe/EP geborenen Kindes.

Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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