vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorläufige Obsorgeentziehung II

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2024/8EF-Z 2024, 28 - 30 Heft 1 v. 19.12.2023

§§ 181, 211 ABGB; §§ 79, 107, 110 AußStrG

Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann im Obsorgeentziehungsverfahren nach Durchführung einer Gefahr-im-Verzug-Maßnahme den Obsorgeantrag auch noch im Rechtsmittelverfahren zurückziehen.

Besteht kein Antrag auf Obsorgeentziehung mehr, ist die Durchsetzung der Gefahr-im-Verzug-Maßnahme ebenso wie die hierzu erfolgte Verhängung von Beugestrafen hinfällig und sind diese Beschlüsse der Vorinstanzen ersatzlos zu beheben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!