§§ 186 ff ABGB; §§ 79, 110 AußStrG; § 7 EO
Voraussetzung für die zwangsweise Durchsetzung einer Kontaktrechtsregelung ist, dass sie hinreichend bestimmt, klar und eindeutig formuliert ist.
Die Übergabeverpflichtung eines Elternteils kann sich auch implizit aus der Formulierung des Titels ergeben.