Gut acht Jahre nach Inkrafttreten der EuErbVO steht das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) immer noch im Spannungsfeld zw Erbstatut, Sachenrechtsstatut und Registerstatut, zw vom EuGH geschaffenen Gewissheiten und offenen Fragen, die so alt sind wie es selbst, zw nationaler Zurückhaltung und in der Praxis entwickelten kreativen Workarounds und ist trotzdem eine Erfolgsgeschichte, auch wenn es sich nach einigen erfolgreichen Zwischenetappen immer noch nicht uneingeschränkt als "wirksames Schriftstück für die Eintragung des Nachlassvermögens in das einschlägige Register eines Mitgliedstaats" etabliert hat.