§ 108 AußStrG; §§ 138, 187 ABGB
Die Unterbindung der Kontakte zwischen einem Elternteil und dem Kind setzt eine massive Kindeswohlgefährdung voraus.
Vor einer solchen Maßnahme muss jede das Kindeswohl wahrende Möglichkeit von Kontakten geprüft werden.