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Dreierlei zum Kindeswohl im HKÜ Zugleich eine Besprechung der E 6 Ob 100/23h, 6 Ob 80/23t und 6 Ob 54/23v

EF Kurz gesagtAufsatzMarco NademleinskyEF-Z 2023/92EF-Z 2023, 211 - 212 Heft 5 v. 8.8.2023

Im ersten Halbjahr 2023 stand in drei an den OGH herangetragenen Kindesentführungsfällen das "Kindeswohl" im Mittelpunkt. Das überrascht, da die "Gefahr für das Kindeswohl" (Art 13 Abs 1 lit b HKÜ) nur ganz ausnahmsweise ein Grund für die Ablehnung der Rückführung sein soll und auch das nur, wenn im Ursprungsstaat keine "Vorkehrungen" für eine sichere Rückkehr getroffen werden können.

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