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Die Investitionen des Geschenknehmers

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2023/108EF-Z 2023, 233 - 234 Heft 5 v. 8.8.2023

§ 776 Abs 2, § 788 ABGB

Hat der Erblasser (wie auch der erwachsene Pflichtteilsberechtigte) lediglich kein Kontaktinteresse, verhält er sich also bloß passiv und bemüht sich schlicht nicht um Kontakt - wobei weder er noch der Pflichtteilsberechtigte dem anderen Anlass bzw Grund für den fehlenden Kontakt gegeben haben -, stellt dies (noch) kein "Meiden" des Kontakts iSd § 776 Abs 2 ABGB dar, das zum Ausschluss des Rechts auf Pflichtteilsminderung führt.

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