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Alte Schenkung auf den Todesfall im neuen Recht

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2023/107EF-Z 2023, 229 - 232 Heft 5 v. 8.8.2023

§§ 603, 1503 Abs 7 Z 2 und 5 ABGB

Die Übergangsbestimmung des § 1503 Abs 7 Z 5 ABGB bezieht sich lediglich auf die Gültigkeitsvoraussetzungen des § 603 ABGB nF. Für die materiell-rechtliche Beurteilung von "alten" Schenkungsverträgen auf den Todesfall ist gem § 1503 Abs 7 Z 2 ABGB auf den Todeszeitpunkt des Geschenkgebers abzustellen.

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