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Mündlich unterfertigtes Testament

RechtsprechungJudikaturChristine HamptonEF-Z 2023/80EF-Z 2023, 182 - 183 Heft 4 v. 20.6.2023

§ 67 NO; § 579 ABGB; § 583 ABGB

Bei Errichtung einer notariellen letztwilligen Verfügung besteht - unabhängig davon, ob diese in Form eines Notariatsakts, bei dem das Rechtsgeschäft unmittelbar als solcher errichtet wird, oder eines notariellen Protokolls nach §§ 70 ff NO erfolgt - kein Bedarf, den in § 579 Abs 2 ABGB von den Zeugen geforderten eigenhändig geschriebenen Zusatz auf ihre Zeugeneigenschaft zu verlangen.

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