Art 1, 3, 5, 12 HESÜ
Der Begriff der Schutzmaßnahme iSd HESÜ ist im Interesse des schutzbedürftigen Erwachsenen weit zu fassen.
Schutzmaßnahmen können den gesamten Bereich der gesetzlichen Vertretung in persönlicher wie in vermögensrechtlicher Hinsicht betreffen.