vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einigung in Beschluss- oder Vergleichsform: Was bindet mehr?

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2023/75EF-Z 2023, 174 - 175 Heft 4 v. 20.6.2023

§§ 231, 190 Abs 3 ABGB

Eine gerichtliche Kindesunterhaltsfestsetzung mit Beschluss fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 190 Abs 3 ABGB, und zwar selbst dann nicht, wenn der Festsetzung eine Einigung der Parteien zugrunde liegt, entspricht doch die Beschlussfassung zumindest der bis zum KindNamRÄG 2013 vorgesehenen pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung einer Kindesunterhaltsvereinbarung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!