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Die Zeugen als "ersuchte Testamentserben"

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2023/57EF-Z 2023, 129 - 130 Heft 3 v. 20.4.2023

§ 579 ABGB aF

Trotz der (offenkundig) versehentlichen Bezeichnung der Testamentszeugen als "ersuchte Testamentserben" liegt mangels anderer vernünftiger Deutungsmöglichkeiten des Zusatzes ein gültiger Zeugenzusatz vor.

2 Ob 3/21i

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