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Tiere im Aufteilungsverfahren - kein Name, keine Sache, kein Vermögen, (k)ein Kind?

RechtsprechungJudikaturJoachim PiererEF-Z 2023/53EF-Z 2023, 120 - 123 Heft 3 v. 20.4.2023

§§ 81 ff EheG

Die Zuweisung eines der nachehelichen Aufteilung unterliegenden (Haus-)Tiers an einen der Ehegatten hat nach Billigkeit zu erfolgen. Dabei kommt es mangels erkennbarer Vermögensinteressen maßgebend darauf an, welcher Gatte die stärkere emotionale Beziehung zum Tier hat.

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