Zum gesetzlichen Vorausvermächtnis gem § 745 ABGB gehören neben der Ehe- bzw Partnerschaftswohnung grds nur bewegliche Sachen.Digitale Kunstwerke sind zwar an sich nicht beweglich; denkbar ist allerdings, dass sie im Hinblick auf körperliche Haushaltssachen zum gemeinsamen Haushalt gehören können und für deren Fortführung erforderlich sind.Kunstgegenstände können sowohl eheliches Gebrauchsvermögen als auch eheliche Ersparnisse (bzw Wertanlagen) iSd § 81 EheG darstellen. Bei der Abgrenzung von Hausrat und Ersparnissen ist die hM, dass der Hausratsbegriff iSd § 745 ABGB zu interpretieren sei, genauso zu hinterfragen wie der "Vorrang" der Zuordnung einer Sache zum ehelichen Gebrauchsvermögen. Im Hinblick auf die Wertung des § 97 EheG wird die Zuordnung zu Ersparnissen vielmehr großzügig zu beurteilen sein.Zu Grundlegendem, Haushaltszugehörigkeit und Erforderlichkeit von Kunstgegenständen s Teil 1 EF-Z 2023/4.