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Unterbringung bei Pflegeeltern: Berücksichtigung eines kulturellen, sprachlichen und religiösen Hintergrundes

RechtsprechungJudikaturBarbara SimmaEF-Z 2023/33EF-Z 2023, 66 - 69 Heft 2 v. 16.2.2023

Art 8, 9 EMRK

Abnahmen von Kindern aus ihren Familien sind grundsätzlich vorübergehend und mit dem Ziel einer Familienzusammenführung vorzusehen.

Langfristige Unterbringungen bei Pflegeeltern müssen ausreichend begründet (zB einschlägige Sachverständigen-Gutachten, die Entwicklungen über die Zeit berücksichtigen) und die Eltern müssen am Verfahren beteiligt sein.

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