Die (EuEheKindVO 2019) (FN ) regelt die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, nunmehr mit dem Zusatz der internationalen Kindesentführungen. Sie ersetzt damit die Brüssel IIa-VO (EuEheKindVO 2003) (FN ) und sieht eine Reihe zivilverfahrensrechtlicher Neuerungen im Bereich der sowie der vor.
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