vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Mein Wunsch", "Mein Wille" oder doch nur "Mein ..."?

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2023/40EF-Z 2023, 82 - 83 Heft 2 v. 16.2.2023

§ 579 ABGB

Da der handschriftliche Bekräftigungszusatz bei inhaltlicher Betrachtung jedenfalls eine Bestätigung des Erblassers enthalten muss, dass die Urkunde gerade seinen letzten Willen beinhalte, muss er auch (objektiv betrachtet) lesbar sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!