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"Das ich bleib daf ist mein Wille"

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2023/39EF-Z 2023, 80 - 81 Heft 2 v. 16.2.2023

§ 579 ABGB

Wenn die Auslegung des Bekräftigungszusatzes anhand des allgemeinen Sprachgebrauchs und der Verkehrsauffassung zu einer eindeutigen schriftlichen Bekräftigung des letzten Willens führt, so liegt eine ausreichende Nuncupatio iSd § 579 Abs 1 ABGB vor.

2 Ob 167/22f

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