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Der vorerst titellose Erbantritt

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2023/23EF-Z 2023, 38 Heft 1 v. 21.12.2022

§§ 157, 159 AußStrG

Wenn sogar bei einer Person, deren Erbantrittserklärung (mangels Aufforderung nach § 157 Abs 1 AußStrG) unterblieb und die ihr Interesse am Erbantritt bekundet, die Rechtsmittellegitimation zu bejahen ist, muss dies umso mehr für eine Person gelten, die (ohne jegliche Aufforderung nach § 157 Abs 1 AußStrG) eine Erbantrittserklärung abgegeben hat, auch wenn diese Erklärung (noch) keine Berufung auf einen Erbrechtstitel erhielt.

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