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Pflichtteilsminderung: Kontakt gemieden oder nicht?

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2023/22EF-Z 2023, 36 - 37 Heft 1 v. 21.12.2022

§ 776 Abs 2 ABGB

Der Ausschluss der Pflichtteilsminderung nach § 776 Abs 2 Fall 1 ABGB setzt keinen vorangehenden Kontaktaufnahmeversuch des Pflichtteilsberechtigten voraus.

Hat der Erblasser (wie auch der erwachsene Pflichtteilsberechtigte) lediglich kein Kontaktinteresse, verhält sich also bloß passiv und bemüht sich schlicht nicht um Kontakt - wobei weder er noch der Pflichtteilsberechtigte dem anderen Anlass bzw Grund für den fehlenden Kontakt gegeben haben -, stellt dies (noch) kein "Meiden" des Kontakts iSd § 776 Abs 2 ABGB dar, das zum Ausschluss des Rechts auf Pflichtteilsminderung führt.

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