Die ECGTRL und die Green ClaimsRL werden voraussichtlich ab 2026 (FN ) das Lauterkeitsrecht ändern. Die beiden RL bzw ihre nationalen Umsetzungen werden bei der Möglichkeit der Benutzung nicht nur zukünftiger, sondern auch bestehender Marken mit Aussagen zu Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit eine Zäsur einläuten. Grund genug, um sich schon jetzt damit zu befassen.
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