1. Art 45 AEUV steht einer Regelung entgegen, die von einer privatrechtlichen Vereinigung erlassen wurde, zu deren Zielen ua die Regelung, Organisation und Kontrolle des Fußballsports auf weltweiter Ebene gehören, und die vorsieht, dass:
1. Art 45 AEUV steht einer Regelung entgegen, die von einer privatrechtlichen Vereinigung erlassen wurde, zu deren Zielen ua die Regelung, Organisation und Kontrolle des Fußballsports auf weltweiter Ebene gehören, und die vorsieht, dass: