1. Eine Situation, in der eine Gesellschaft urheberrechtlichen Schutz eines in einem MS vermarkteten Gegenstands der angewandten Kunst beansprucht, fällt in den materiellen Anwendungsbereich des Unionsrechts, sofern dieser Gegenstand als "Werk" iSd InfoRL 2001/29/EG eingestuft werden kann.