1. Eine erhebliche Anzahl an Suchmaschinentreffern, eine positive Stellungnahme der Wirtschaftskammer und die eingetragene Wortbildmarke bei geringer Kennzeichnung durch das graphische Element sprechen für Unterscheidungskraft durch Verkehrsgeltung.
1. Eine erhebliche Anzahl an Suchmaschinentreffern, eine positive Stellungnahme der Wirtschaftskammer und die eingetragene Wortbildmarke bei geringer Kennzeichnung durch das graphische Element sprechen für Unterscheidungskraft durch Verkehrsgeltung.