1. Eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken unter einer Creative Commons-Lizenz "CC BY-NC 4.0" ist dann kommerziell einzustufen, wenn der Nutzer, etwa ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, durch die Verwendung des Werks geschäftliche Vorteile wie höhere Zuschauerquoten oder Werbeeinnahmen erzielt, selbst wenn es sich um einen Beitrag in einer Nachrichtensendung handelt.