Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG (FN ) definiert Arbeitszeit als die Zeit, in der Arbeitnehmer arbeiten oder dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Der EuGH entschied, dass Fahrzeiten zwischen Wohnort und Kunden als Arbeitszeit gelten können, wenn Arbeitnehmer Anweisungen des Arbeitgebers folgen müssen. Fahrzeiten zu Baustellen sind ebenfalls als Arbeitszeit anzusehen, wenn die Freiheit der Arbeitnehmer eingeschränkt ist. Dies könnte Auswirkungen auf Vergütung und Arbeitsbedingungen haben.