Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem rezenten Initiativantrag der NEOS zur Reform des Besitzstörungsverfahrens auseinander und unterbreitet einen Gegenvorschlag: Ein abgekürztes Mandatsverfahren, in dem ein durch die Nichterhebung eines Einspruchs bedingter Unterlassungsauftrag ergeht, würde - kombiniert mit kostenrechtlichen Vorkehrungen - dem die Grundlage entziehen und die Effizienz des Besitzstörungsverfahrens erhöhen. Dies alles, ohne Abstriche beim Besitzschutz in Kauf zu nehmen.