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Summarische Prüfung der Schiedsvereinbarung bei gerichtlicher Bestellung eines Schiedsrichters

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/537ecolex 2024, 942 - 943 Heft 11 v. 15.11.2024

1. Abgesehen von der Erfüllung der relevanten Tatbestandsmerkmale des § 587 ZPO setzt die gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters eine Schiedsvereinbarung (Schiedsklausel) voraus. Gültigkeit und Umfang der Schiedsklausel sind in diesem Verfahren jedoch nur eingeschränkt und summarisch zu prüfen.

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