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Hauptwohnsitz sagt nichts über die ethnische Zugehörigkeit aus

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzMichaela Windisch-Graetzecolex 2024/523ecolex 2024, 929 - 931 Heft 11 v. 15.11.2024

Vor den Erstgerichten, insb in Wien, sind derzeit Klagen betreffend Tausende von Studierenden anhängig, die sich durch die Ticketpreisgestaltung der Wiener Linien GmbH & Co KG aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit als diskriminiert erachten. Während Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien lediglich Euro 75,- im Semester bezahlen mussten, kostete ein Ticket für Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien Euro 150,-. In einem Verfahren, das eine Studierende mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich betraf, leitete das LGZRS Wien ein Vorabentscheidungsverfahren ein, welches der EuGH als offenkundig unzulässig erachtete. Angesichts seiner Vorjudikatur seien keine Zweifel aufgezeigt worden, inwiefern ein einzelnes Differenzierungskriterium wie der Wohnsitz zu einer Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft führen könnte.

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