Der 2021 in Kraft getretene § 17a Abs 3 ABGB soll den etablierten postmortalen Persönlichkeitsschutz in ein reines Angehörigenschutzmodell umwandeln und dem Schutz des Ansehens Verstorbener auch im Ergebnis relativ enge Grenzen setzen. plädiert mit beachtlichen Argumenten dafür, die entgegengesetzte Richtung einzuschlagen und die Persönlichkeitsgüter der Toten unmittelbar und umfassend zu schützen. Der vorliegende Beitrag wirft einen kritischen Blick auf die Debatte und darauf, was dabei auf dem Spiel steht. (FN )