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Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters - Kostenersatz bei Abweisung wegen nachträglicher Benennung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/540ecolex 2024, 944 Heft 11 v. 15.11.2024

1. Haben die Parteien ein Verfahren für die Bestellung von Schiedsrichtern vereinbart und handelt eine der Parteien nicht entsprechend diesem Verfahren, so kann jede Partei nach § 587 Abs 3 ZPO bei Gericht die ersatzweise Bestellung des Schiedsrichters beantragen, sofern das vereinbarte Bestellungsverfahren nichts anderes vorsieht.

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