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Strittige Leistungsstörungsansprüche als Sondermasseforderungen im Insolvenzverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2024/491ecolex 2024, 850 - 851 Heft 10 v. 11.10.2024

1. Soweit Leistungsstörungsansprüche (insb Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche nach § 933a ABGB) des Erwerbers noch nicht befriedigt wurden, handelt es sich um Sondermasseforderungen, die gem § 210 EO angemeldet werden müssen, um an der Verteilung der (ungeminderten) Sondermasse teilzunehmen.

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