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Keine Minderung der Regelentlohnung des Insolvenzverwalters bei Mithilfe des Schuldners

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2024/489ecolex 2024, 849 - 850 Heft 10 v. 11.10.2024

1. Gem § 82 Abs 2 IO ist Bemessungsgrundlage für die Regelentlohnung der bei der Verwertung erzielte Bruttoerlös, um dessen Einbringlichmachung sich der Insolvenzverwalter verdient gemacht hat. Die Regelentlohnung soll primär durch den Umfang der Mühewaltung und die damit verbundene Verantwortung bestimmt sein. "Verwertungserlös" ist daher so zu definieren, dass er in einem Zusammenhang mit der vom Insolvenzverwalter geschuldeten und abgegoltenen Tätigkeit steht.

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