"Künstliche Intelligenz" ist in vielerlei Hinsicht eine Gefahr für Persönlichkeitsrechte in bisher ungekanntem Ausmaß. Im Beitrag wird herausgearbeitet, dass schon das geltende Recht geeignete Anspruchsgrundlagen enthält, um selbst gravierendsten Eingriffen zu begegnen.
Schlagwörter: