Bankgarantien als Mietkaution erfreuen sich großer Beliebtheit. Bei kleineren Unternehmen haften oftmals die Gesellschafter als Bürgen im Deckungsverhältnis zur ausstellenden Bank. Gerät das Unternehmen in Insolvenz, kann der Bürge durch geschicktes Vorgehen seinen Ausfall mitunter vermindern.
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